war das nicht erst um 1950 erst,
das der bräutigam zuerst die
vormundschaft der braut zu übernehmen hatte,
bevor die ehe geschlossen werden konnte....?
und wir sind hier in zentraleuropa.....
woanders ticken die uhren noch ganz anders....
fraumaus (Gast) - 17. Jul, 07:24
Ja. Wurde nicht auch "Vergewaltigung in der Ehe" erst 1997 zum Straftatbestand?
das der bräutigam zuerst die
vormundschaft der braut zu übernehmen hatte,
bevor die ehe geschlossen werden konnte....?
und wir sind hier in zentraleuropa.....
woanders ticken die uhren noch ganz anders....