m...t (Gast) - 17. Jul, 07:33

tätliche übergriffe der gattin
auf den gatten können erst seit
ganz kurzem mit einem vorübergehenden
hausverbot belegt werden.
der kerl muß dann ins männerhaus.
die frau ggf. ins frauenhaus.
gibts bei dir in der nähe,
auf dem lande überhaupt ein frauenhaus...?
hier sind einige geschlossen worden,
wegen des geldes wegen....

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Paul Auster, Joachim A. Frank
Stadt aus Glas. SZ-Bibliothek Band 6

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