kittykoma - 9. Jul, 20:03

es gibt aktuelle rechtssprechung, die mittlerweile so weit geht, daß privatpersonen von hinten in typischer kleidung mit typischem schmuck als erkennbar gewertet werden.
genaueres ist in fotomagazin 5/09 ab s. 68 zu finden.

fraumaus - 9. Jul, 21:54

Danke sehr. :-)

Ich hab's ja fast schon befürchtet...

("Entschuldigen Sie, tragen Sie das Teil öfter? Also würden Sie sagen, es ist _typisch_ für Sie?")
kittykoma - 9. Jul, 22:03

ja, es ist völlig bekloppt. früher mußte man beim fremdgehen oder schwänzen schließlich auch aufpassen, wo und von wem man gesehen wurde...

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