Donnerstag, 9. Juli 2009

Rechtliches

Dass man Bilder von Menschen nur im Rahmen einer Menschenmenge und solange keiner herabgewürdigt oder lächerlich gemacht wird, ungefragt veröffentlichen darf, weiß ich wohl.
Und wo kein Kläger, da kein Richter - aber da ich die Bilder ja hier mache und nicht in einem Dorf in Burkina Faso, unterlasse ich die Veröffentlichung von Portrait-Bildern natürlich.
Aber wie ist das eigentlich, wenn die betreffenden Personen nur von hinten zu sehen sind? Bzw. so von der Seite, dass sie nicht mehr direkt zu erkennen sind? Darf ich das? Oder müsste ich diejenigen vorher auch fragen?
Weiß da jemand was?
kittykoma - 9. Jul, 20:03

es gibt aktuelle rechtssprechung, die mittlerweile so weit geht, daß privatpersonen von hinten in typischer kleidung mit typischem schmuck als erkennbar gewertet werden.
genaueres ist in fotomagazin 5/09 ab s. 68 zu finden.

fraumaus - 9. Jul, 21:54

Danke sehr. :-)

Ich hab's ja fast schon befürchtet...

("Entschuldigen Sie, tragen Sie das Teil öfter? Also würden Sie sagen, es ist _typisch_ für Sie?")
kittykoma - 9. Jul, 22:03

ja, es ist völlig bekloppt. früher mußte man beim fremdgehen oder schwänzen schließlich auch aufpassen, wo und von wem man gesehen wurde...

Bücherdingens


Paul Auster, Joachim A. Frank
Stadt aus Glas. SZ-Bibliothek Band 6

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